Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen und Anwendbarkeit

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • Tulpenvliegroute
  • Kunde: jeder Kunde von Tulpenvliegroute, der entweder Kunde oder Mieter ist.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen Tulpenvliegroute und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder Arbeiten.
3. Zusätzliche und/oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter sind für Tulpenvliegroute nicht bindend, es sei denn, sie wurden von Tulpenvliegroute ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

Artikel 2 Angebote

1. Alle Angebote von Tulpenvliegroute sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist zur Annahme.
2. Wenn ein Angebot von Tulpenvliegroute ein unverbindliches Angebot enthält und dieses Angebot vom Kunden angenommen wird, hat Tulpenvliegroute das Recht, dieses Angebot innerhalb von 10 Werktagen nach Kenntnisnahme der Annahme durch den Kunden zu widerrufen.

Artikel 3 Preise

1. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die in den Angeboten genannten Preise ohne Mehrwertsteuer. Diese Preise gelten für die in der Auftragsbestätigung genannte Leistung. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Tulpenvliegroute hat das Recht, dem Auftraggeber preissteigernde Faktoren in Rechnung zu stellen, darunter Erhöhungen der Selbstkosten für Hubschrauberflüge, Genehmigungen, Materialien, Arbeitskosten, Sozialabgaben und Transportkosten.
3. Ohne Genehmigung von Tulpenvliegroute ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, Preise/Tarife zu seinem eigenen Vorteil zu erhöhen.

Artikel 4 Durchführung der Vereinbarung

1. Die vereinbarten Termine und Leistungszeiten sind Sollzeiten, die für Tulpenvliegroute nicht verbindlich sind.
2. Tulpenvliegroute informiert den Auftraggeber so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Auftrags durch den Auftraggeber, über das voraussichtliche Datum der Ausführung des Vertrags. Wenn Tulpenvliegroute feststellt, dass die Ausführung des Vertrags nicht zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann, informiert Tulpenvliegroute den Auftraggeber so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Auftrags des Auftraggebers, über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Ausführung des Vertrags.
3. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der in 4.2 genannten Mitteilung über den Zeitpunkt der Vertragsausführung den Vertrag durch eine per Einschreiben versandte schriftliche Erklärung aufzulösen. In Ermangelung einer solchen Erklärung wird davon ausgegangen, dass der Kunde der verspäteten Lieferung zugestimmt hat, und der Kunde kann diesbezüglich weder eine Entschädigung noch die Auflösung des Vertrages verlangen.
4. Tulpenvliegroute ist berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber Tulpenvliegroute nicht erfüllt hat. Diese Aussetzung gilt, bis der Auftraggeber seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.

Artikel 5 Höhere Gewalt

1. Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und nicht von Tulpenvliegroute zu vertreten sind. Dazu gehören (wenn und soweit diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren): flugtechnische Gründe einschließlich bestimmter Witterungsbedingungen, behördliche Widerstände, Betriebsstörungen, Unterbrechungen der Energie- oder Materialversorgung, Telefonstörungen, Transportverzögerungen, Streiks und nicht fristgerechte Lieferungen von Lieferanten sowie Krankheit oder Tod einer für das Projekt wichtigen Person. Im Falle höherer Gewalt ist Tulpenvliegroute jederzeit berechtigt, den Vertrag durch eine mündliche Mitteilung, gefolgt von einer schriftlichen (per Einschreiben verschickten) Erklärung, aufzulösen; in diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung.
2. Im Falle von vorübergehender höherer Gewalt ist Tulpenvliegroute berechtigt, die Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen, um den Zeitraum des vorübergehenden Leistungshindernisses zu verlängern. Der Auftraggeber kann im Falle vorübergehender höherer Gewalt die Auflösung des Vertrags verlangen, wenn ihm die Leistung infolge der Verzögerung billigerweise nicht zugemutet werden kann, ohne dass er Anspruch auf irgendeine Form von Schadenersatz hat.
3. Der Auftraggeber kann nur innerhalb von drei Arbeitstagen, nachdem Tulpenvliegroute den Auftraggeber über die Verzögerung der Erfüllung informiert hat, die Auflösung des Vertrags verlangen.

Artikel 6 Zahlung

1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags spätestens 3 Arbeitstage vor dem Ausführungstermin zu erfolgen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadenersatz hat. Zahlt der Auftraggeber nicht bis zum Fälligkeitsdatum, so befindet er sich von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den geschuldeten Betrag, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat betrachtet wird. Der Auftraggeber schuldet Tulpenvliegroute außerdem eine Vergütung für die außergerichtlichen Inkassokosten.
2. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15% des geschuldeten Betrags festgesetzt.
3. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist ist Tulpenvliegroute berechtigt, die Erfüllung aller ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen sowie den Vertrag nach Inverzugsetzung, aber ohne gerichtliche Intervention, durch eine per Einschreiben versandte schriftliche Erklärung für aufgelöst zu erklären. Tulpenvliegroute macht von diesen Rechten auch Gebrauch, wenn der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, wenn dem Auftraggeber ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder wenn das Unternehmen des Auftraggebers aufgelöst oder liquidiert wird.

Artikel 7 Stornierung durch den Kunden

1. Wenn der Kunde einen mit Tulpenvliegroute geschlossenen Vertrag aus irgendeinem Grund kündigen möchte, ist er verpflichtet, Tulpenvliegroute eine Entschädigung zu zahlen, die auf den in der Auftragsbestätigung angegebenen Preis gemäß der nachstehenden Tabelle berechnet wird:
o 25% für die Stornierung in der Zeit bis zu 6 Wochen vor dem Datum der Ausführung der Vereinbarung;
o 35% für die Stornierung in der Zeit von 6 bis 4 Wochen vor dem Datum der Ausführung des Vertrags;
o 45% für die Stornierung in der Zeit von 4 bis 2 Wochen vor dem Datum der Ausführung des Vertrags;
o 55% für die Stornierung in der Zeit von 2 bis 1 Woche vor dem Datum der Ausführung des Vertrages;
o 75% für die Stornierung in der Zeit von 5 bis 3 Tagen vor dem Datum der Ausführung des Vertrags;
o 85% für die Stornierung in der Zeit von 3 Tagen bis 1 Tag vor dem Datum der Ausführung des Vertrags;
o 95% im Falle einer Stornierung innerhalb der Frist von 1 Tag vor dem Datum der Ausführung des Vertrags;
o 100% im Falle einer Stornierung am Tag der Ausführung des Vertrags.
2. Der Tag, an dem eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers bei Tulpenvliegroute eingegangen ist, in der der Auftraggeber Tulpenvliegroute von seiner Absicht, den Vertrag zu kündigen, in Kenntnis setzt, gilt als Grundlage für die Berechnung der Vergütung.
3. Wenn der Schaden, den Tulpenvliegroute infolge der Vertragsauflösung erleidet, den in Absatz 1 berechneten Schaden übersteigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, Tulpenvliegroute den tatsächlich erlittenen Schaden zu zahlen. Unter dem tatsächlich erlittenen Schaden sind die Stornierungskosten zu verstehen, die Tulpenvliegroute Dritten schuldet, die von Tulpenvliegroute eingeschaltet wurden.

Artikel 8 Haftung

1. Tulpenvliegroute haftet nicht für Schäden, die durch oder während der Ausführung von Dienstleistungen und/oder Arbeiten an Personen oder Sachen verursacht werden, es sei denn, dass diese Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Tulpenvliegroute zurückzuführen sind. Wenn Tulpenvliegroute von Dritten für Schäden haftbar gemacht wird, die vor, während und nach der Ausführung von Dienstleistungen und/oder Arbeiten entstanden sind, hält der Auftraggeber Tulpenvliegroute schadlos.
2. Tulpenvliegroute haftet nicht für Schäden, die durch oder während der Ausführung von Dienstleistungen und/oder Arbeiten infolge der Nichteinhaltung von Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
3. Im Falle einer Haftung von Tulpenvliegroute ist die Haftung von Tulpenvliegroute auf die Höhe der von Tulpenvliegroute abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.
4. Die Haftung von Tulpenvliegroute ist auf den in diesem Artikel geregelten Umfang beschränkt. Der Kunde stellt Tulpenvliegroute von allen Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 9 Beilegung von Streitigkeiten

1. Jede Streitigkeit zwischen Tulpenvliegroute und dem Auftraggeber wird, falls das Bezirksgericht zuständig ist, vom Bezirksgericht in Den Haag entschieden. Tulpenvliegroute bleibt jedoch berechtigt, den Kunden vor das nach dem Gesetz oder einem anwendbaren internationalen Vertrag zuständige Gericht zu laden.
2. Der Kunde hat das Recht, sich innerhalb eines Monats, nachdem Tulpenvliegroute sich schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, für die Beilegung der Streitigkeit durch das nach dem Gesetz oder einem anwendbaren internationalen Vertrag zuständige Zivilgericht zu entscheiden.

Artikel 10 Anwendbares Recht

Auf jeden Vertrag zwischen Tulpenvliegroute und dem Auftraggeber sowie auf alle Streitigkeiten zwischen Tulpenvliegroute und dem Auftraggeber, die sich aus der Ausführung dieses Vertrages ergeben oder damit zusammenhängen, findet das niederländische Recht Anwendung.

Alle Rechte vorbehalten:

Die Tulpenfluglinie ist Teil der VeFo

Doktor W. Nijestraat 50
2064XD Spaarndam

info@tulpenvliegroute.nl
+31(0)630870613

Nummer der Handelskammer 63394596
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL161234203B01